AGB

Geschrieben von: Administrator
Freitag, den 13. November 2009 um 16:57 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundehalter

Bitte lesen Sie sich die AGB´s in Ruhe durch!

1. OMEGAS® übernimmt die Vermittlung eines geeigneten Hundesitters nach den Vorgaben des Hundehalters auf der Anmeldung.
Ein Anspruch auf die Vermittlung eines geeigneten Sitters besteht nicht.

2. Sobald OMEGAS® dem Hundehalter die Kontaktdaten und die Telefonnummer eines geeigneten Hundesitters per E-Mail oder Telefon mitteilt, wird die einmalige Gebühr zur Aufnahme der Daten gemäß aktueller Preisliste fällig.

3. Der Hundehalter verpflichtet sich, OMEGAS® unverzüglich mitzuteilen, ob der von OMEGAS® ausgewählte Hundesitter für die Betreuung in Frage kommt. Andernfalls schlägt OMEGAS® dem Hundehalter einen anderen Hundesitter vor.

4. Mit Bekanntgabe, dass die Betreuung bei dem von OMEGAS® ausgesuchten Hundesitter stattfinden kann, wird die Vermittlungsgebühr für OMEGAS® gemäß aktueller Preisliste sofort zur Zahlung fällig. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Angaben des Hundehalters über den Beginn und das Ende der Betreuung. Für abweichende Termine hat der Hundehalter keinen Anspruch auf Erstattung der Vermittlungsgebühren. Die Vermittlungsgebühr ist vor Betreuungsbeginn zur Zahlung fällig, andernfalls hat der Hundehalter keinen Anspruch auf eine verbindliche Reservierung des Hundesitters.

5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gemäß internationalem Impfpass geimpft, entwurmt und gesund ist und beim Veterinäramt oder anderen Ordnungsbehörden noch nicht auffällig geworden ist oder eine Anzeige gegen diesen vorliegt.

6. Sollte der Hund während der Betreuung erkranken und muss tierärztlich versorgt werden, so ist der Hundehalter zur Erstattung der entstandenen Tierarztkosten gegenüber dem Hundesitter verpflichtet. Den Nachweis darüber erbringt der Hundehalter mit Quittung bzw. Rechnung vom behandelnden Tierarzt.

7. Sollte der Hund an Erkrankungen leiden, welche einer Medikamentenbehandlung bedürfen oder sein Wohlbefinden stark beeinträchtigen, so hat der Hundehalter dies in der Anmeldung für Hundehalter zwingend anzugeben.

8. Sollte der Hund untragbare Verhaltensauffälligkeiten zeigen, welche nicht vom Hundehalter angegeben wurden und für den Hundesitter unzumutbar sind, so ist OMEGAS® berechtigt, den Hund für die restliche Betreuungszeit auf Kosten des Hundehalters in einem Tierheim unterzubringen.

9. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Betreuung gemäß den Angaben in der Anmeldung für Hundehalter ausreichend und gültig haftpflichtversichert ist (mind. 1 Mio. €).

10. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, welche sein Hund während der Betreuung anrichtet, ausnahmslos. Ausgenommen davon sind Schäden wegen grober Fahrlässigkeit des Hundesitters. OMEGAS® haftet trotz sorgfältiger Auswahl der Hundesitter nicht für die Eignung des Hundesitters. Der Hundehalter hat den Hundesitter selber vor Beginn der Betreuung kennen gelernt und für geeignet erachtet. Omegas haftet auf Ersatz von Schäden des Hundehalters, die Omegas im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit verursacht, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle leichter Fahrlässigkeit, wenn Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit geht jedoch keinesfalls über den Schaden hinaus, der angesichts der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistungen typischerweise vorhersehbar war.

11. Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Hundesitter die Betreuungsleistung auf eigene Rechnung anbieten und keine Angestellten von OMEGAS® sind.

12. OMEGAS® nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.

13. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn möglich, danach berechnet OMEGAS® eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Vermittlungsgebühren.

14. OMEGAS® berechnet für Vermittlungen innerhalb von 24 Stunden einen Express-Zuschlag in Höhe von 19,- €.

Aktualisiert ( Donnerstag, den 14. Juli 2011 um 10:36 Uhr )
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